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Freitag, 02.April: Karfreitag

Karfreitag

Tanzverbot in Bayern

Karfreitag steht vor der Tür und die Bayern dürfen nicht Feiern?! Ja es ist wieder mal so weit, Tanzverbot in ganz Bayern.

Konkret sagt das bayrische Feiertagsgesetz folgendes

“An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.”

Somit gibt es, zum mindest theoretisch, in ganz Bayern ab Freitag am 0 Uhr keine Musik mehr in den Discotheken, Bars, Restaurants usw.
Das Tanzverbot bzw. der Schutz der Feiertage wird von jedem Bundesland selbst geregelt und da die Bayern ja streng Katholisch sind, gibts halt keine Veranstaltungen zum Karfreitag. Nichteinmal Sportveranstaltungen gibt es.



Die einzige Möglichkeit dieses Verbot zu Umgehen sind Sondergenehmigungen die von den einzelnen Gemeinden und Städten vergeben werden.

Aber ist das Tanzverbot überhaupt noch Zeitgemäß? Auch in Bayern feiert nicht jeder Karfreitag. Nicht alle sind Gläubig oder nehmen das ganze so ernst das Sie nicht feiern würden. Durch das Tanzverbot gehen 2 Abende Party verloren, der Donnerstag nur bis 24 Uhr und Freitag macht schon gar keiner auf.

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“freiheit für alle! wer im kosmischen einklang tanzt, ist dem göttlichem näher! also tanzt!”

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